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   BVerfG, 19.04.1994 - 1 BvR 395/94   

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https://dejure.org/1994,3754
BVerfG, 19.04.1994 - 1 BvR 395/94 (https://dejure.org/1994,3754)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 1 BvR 395/94 (https://dejure.org/1994,3754)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 1 BvR 395/94 (https://dejure.org/1994,3754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollzug eines Restitutionsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen einen fachgerichtlich bestätigten Restitutionsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgenabwägung - Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Private Belange - Restitutionsstreit - Unmittelbar Beteiligte - Öffentliches Interesse - Klärung von Eigentumsverhältnissen - Neue Bundesländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1994 - 1 BvR 395/94
    Die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG ) hängt, sofern die Verfassungsbeschwerde nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erachtet wird, von einer Abwägung der Folgen ab, die einerseits im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung und eines späteren Mißerfolgs der Verfassungsbeschwerde, andererseits bei Nichterlaß der einstweiligen Anordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde jeweils entstünden (vgl. BVerfGE 88, 76 >80< m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.12.1995 - 1 BvR 176/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen einen fachgerichtlich bestätigten

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung einer solchen Lage führt im Rahmen der Folgenabwägung dazu, daß die Belange des Beschwerdeführers zurücktreten müssen (so schon BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1994 - 1 BvR 395/94 - NJ 1994, 460 ; vgl. auch BVerfGE 85, 130, 133).
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 395/94

    Zur Stichtagsregelung des VermG § 4 Abs 2 S 2 und zum Ausschluss der Berufung in

    Den Antrag der Beschwerdeführer auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die Kammer abgelehnt (vgl. VIZ 1994, S. 349).
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